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Sind schlammreduzierende Bakterien ein Pestizid?

Ob ein mikrobielles Lagunenprodukt nach US-Recht ein Pestizid ist, die genaue Grenze, die die EPA zwischen dem Einwirken auf Material und dem Einwirken auf Organismen zieht, und warum konforme Produkte nur beschreiben, was sie mit Material tun.

The short answer

Im Allgemeinen nein. Ein mikrobielles Produkt, das verkauft wird, um organische Feststoffe abzubauen und Schlamm in einem Abwassersystem zu reduzieren, ist kein bundesweit registriertes Pestizid und erreicht den Markt ohne ein langwieriges Zulassungsverfahren. Die Grenze, die die EPA zieht, verläuft nach der Aussage, nicht nach dem Inhalt: Ein Produkt, das auf Material einwirkt und Schlamm reduziert oder entfernt, ist nicht pestizid, während eines, das behauptet, Organismen zu bekämpfen, es ist. Die EPA-Leitlinie zur Bestimmung, ob ein Reinigungsprodukt unter FIFRA ein Pestizid ist, führt Aussagen, dass ein Produkt Schlamm reinigt, reduziert oder entfernt, unter den Beispielen auf, die sie nicht als pestizid ansieht. Ein Produkt würde die Grenze nur dann überschreiten, wenn es dazu vermarktet würde, Organismen abzutöten oder zu unterdrücken, und das ist die Aussage, die ein sorgfältiger Lieferant nicht trifft.

Die Kurzfassung der Regel

Ob ein mikrobielles Schlammprodukt ein Pestizid ist, wird dadurch entschieden, was es aussagt, nicht dadurch, was im Behälter ist. Die Unterscheidung, die die EPA zieht, verläuft zwischen dem Entfernen oder Abbauen von Material, was nicht pestizid ist, und dem Abtöten oder Bekämpfen lebender Organismen, was es ist. Ein Produkt, das Schlamm reduziert, sitzt auf der sicheren Seite dieser Grenze; ein Produkt, das eine Wirkung auf Organismen behauptet, tut es nicht.

Was ein Produkt über die Grenze kippt

Die Aussagen, die dieses Produkt zu einem Pestizid machen würden, sind diejenigen, die ein sorgfältiger Lieferant nicht schreiben wird. Es behauptet nicht, Algen zu bekämpfen, Krankheitserreger abzutöten oder zu unterdrücken, zu desinfizieren oder zu sterilisieren, als antimikrobielles Mittel zu wirken oder geruchsverursachende Organismen als Organismen zu bekämpfen. Jede davon beschreibt eine Wirkung auf Lebewesen statt auf Material, und jede einzelne davon würde das Produkt in den Vereinigten Staaten unter FIFRA und in Europa unter die Verordnung (EU) 528/2012 bringen.

Der Grund, warum die Grenze an der Aussage und nicht am Inhaltsstoff gezogen wird, ist, dass derselbe Organismus auf beide Weisen verkauft werden kann. Eine Bacillus-Mischung, die als organische Feststoffe abbauend beschrieben wird, ist kein Pestizid; die identische Mischung, die als einen Organismus unterdrückend beschrieben wird, wäre es. Im Eimer ändert sich nichts. Was sich ändert, ist der Satz auf dem Etikett, weshalb diese ganze Website bezüglich dieses Satzes diszipliniert ist.

Warum die sichere Formulierung kein Schlupfloch ist

Nichts davon ist Wortspielerei. Die Organismen in einem Schlammprodukt verrichten ihre Arbeit, indem sie organisches Material abbauen, und die ehrliche Beschreibung dieser Arbeit ist zugleich die konforme. Das Produkt wird verkauft, um flüchtige Feststoffe und angesammelte Schlammtiefe zu reduzieren, Fette, Öle und Fette abzubauen, den biochemischen Sauerstoffbedarf zu senken und die Absetzbarkeit zu verbessern. Das sind Aussagen darüber, was mit Material geschieht, und sie sind sowohl wahr als auch außerhalb der Pestizidregulierung.

Dieselbe Disziplin zieht sich durch jede Seite hier, weshalb die Bibliothek beschreiben wird, wie Betreiber über Algen oder Geruch denken, ohne jemals zu behaupten, dass das Produkt auf eines von beiden einwirkt. Wo die Seite eines Wettbewerbers anbietet, einen Organismus zu bekämpfen, ist das eine Aussage, die diese nicht trifft, und eine Registrierung, die dieses Unternehmen nicht auf sich zu nehmen bereit ist.

Anmerkungen zu den Bundesstaaten und zu Europa

Das Bundesrecht ist nur ein Teil des Bildes. Es gibt in den Vereinigten Staaten kein einheitliches nationales Registrierungssystem für Zusatzstoffe zur Abwasserbehandlung, und die Anforderungen variieren je nach Bundesstaat; die Vermarktung für Güllelagunen, in denen das behandelte Material auf Flächen ausgebracht wird, oder irgendeine Aussage über einen Nutzen für Boden oder Pflanzen bringt ein Produkt stattdessen unter den bundesstaatlichen Rahmen für Dünge- und Bodenverbesserungsmittel. In Europa wird die Grenze durch die Verordnung (EU) 528/2012 gezogen, und eine Aussage, auf Organismen einzuwirken, ist dort nicht leichter zu tragen als eine pestizide Aussage hier.

Quellen

  1. US EPA. Determining If a Cleaning Product Is a Pesticide Under FIFRA. US Environmental Protection Agency.RegulatorDie primäre Quelle für die Aussagengrenze; führt das Reduzieren oder Entfernen von Schlamm als nicht pestizid auf.
  2. US EPA. Pesticide Registration Manual, Chapter 3: Biopesticide Products. US Environmental Protection Agency.RegulatorWie mikrobielle Produkte innerhalb des Registrierungsrahmens behandelt werden.

Common questions

Wird Bioaugmentation von der EPA reguliert?
Ein mikrobielles Produkt, das verkauft wird, um organische Feststoffe abzubauen und Schlamm zu reduzieren, ist im Allgemeinen kein bundesweit registriertes Pestizid, weil das Reduzieren oder Entfernen von Schlamm nach der EPA-Leitlinie keine pestizide Aussage ist. Es würde nur dann zu einem regulierten Pestizid, wenn es dazu vermarktet würde, Organismen zu bekämpfen, Krankheitserreger abzutöten oder zu unterdrücken oder Algen zu bekämpfen, Aussagen, die ein konformes Schlammprodukt nicht trifft.
Welche Aussagen machen einen Abwasserzusatzstoff unter FIFRA zu einem Pestizid?
Aussagen, lebende Organismen statt Material zu bekämpfen. Ein Produkt wird zu einem Pestizid, wenn es eine Wirkung erklärt oder impliziert, die es nicht behaupten darf, nämlich dass es Krankheitserreger abtöten oder unterdrücken, desinfizieren oder sterilisieren, als antimikrobielles Mittel wirken oder Algen oder geruchsverursachende Organismen bekämpfen wird. Ein Produkt, das stattdessen behauptet, organische Feststoffe abzubauen, flüchtige Feststoffe zu reduzieren und die Schlammtiefe zu verringern, trifft nicht pestizide Aussagen und erfordert keine Pestizidregistrierung.
Braucht das Produkt eine EPA-Registrierung, um verkauft zu werden?
Nicht als Pestizid, sofern es nur mit Materialaussagen verkauft wird, was die Art ist, wie es verkauft wird. Es gibt kein einheitliches bundesweites Registrierungssystem für Zusatzstoffe zur Abwasserbehandlung; die relevanten Pflichten liegen auf Ebene der Bundesstaaten und hängen vom Segment ab, wobei der bundesstaatliche Rahmen für Dünge- und Bodenverbesserungsmittel gilt, wo behandeltes Material auf Flächen ausgebracht wird oder ein Nutzen für Boden oder Pflanzen behauptet wird.

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